Informationen der Pensionskasse der Lonza (PKL) zum Jahreswechsel
Verzinsung der Altersguthaben
Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Lonza (PKL) hat an seiner Sitzung vom 19.12.2024 beschlossen, die Altersguthaben der aktiv Versicherten für das Jahr 2024 mit 5.75% zu verzinsen.
Dieser erfreuliche Entscheid basiert auf der erzielten, sehr positiven Performance auf den Vermögensanlagen im Jahr 2024 sowie auf der gesunden Situation der Stiftung hinsichtlich Wertschwankungsreserven und weiteren Parametern. Während in den vergangenen Jahren der Aufbau der Wertschwankungsreserven keine höhere Verzinsung zugelassen hat, konnte der Stiftungsrat der PKL dieses Jahr einen erfreulichen Zinsentscheid treffen. Der Stiftungsrat der PKL stützte sich bei seinem Zinsentscheid auf das in 2024 neu eingeführte Verzinsungs-, Teuerungs- und Rentenbeteiligungsmodel, welches in einem Leitfaden festgehalten und ebenfalls anlässlich der Sitzung vom 19.12.2024 genehmigt wurde.
Der Stiftungsrat möchte festhalten, dass auch künftige Verzinsungsentscheide von der effektiven finanziellen Lage der PKL sowie der erzielten Rendite auf den Vermögensanlagen im entsprechenden Jahr abhängig sein werden. Dabei wird man sich am neuen Leitfaden für die Verzinsung orientieren. Aus dem positiven Verzinsungsentscheid für das Jahr 2024 und der Einführung des neuen Leitfadens kann nicht abgeleitet werden, dass zukünftige Zinsentscheide des Stiftungsrats der PKL in ähnlichem Ausmass ausfallen werden.
Für das Jahr 2025 wird vorerst mit der BVG-Verzinsung von 1.25% gerechnet. Über die definitive Verzinsung wird der Stiftungsrat wie üblich im Dezember 2025 aufgrund der dann geltenden Rahmenbedingungen entscheiden.
Neue AHV-Grenzbeträge – Erhöhung Koordinationsabzug
Per 01.01.2025 wird die Höhe der maximalen jährlichen AHV-Rente von CHF 29'400 auf CHF 30'240 erhöht. Diese Erhöhung hat auch eine Auswirkung auf den Koordinationsabzug, welcher 7/8 der maximalen AHV-Renten beträgt und zur Berechnung des versicherten Gehaltes und damit des monatlichen Pensionskassen-Beitrages verwendet wird. Der Koordinationsabzug beträgt neu CHF 26'460 (bisher CHF 25'725). Er wird gemäss dem aktuellen Beschäftigungsgrad berechnet und vom anrechenbaren Gehalt (effektiver Lohn gemäss Vorsorgeausweis) in Abzug gebracht. Mit dem neuen Koordinationsabzug sinkt damit das versicherte Gehalt per 01.01.2025. Die entsprechenden Details können der Lohnabrechnung sowie dem persönlichen Vorsorgeausweis via Pension Cockpit entnommen werden.