Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rente haben, können Sie sich direkt an die Mitarbeitenden der Pensionskasse wenden.
Dazu können Sie das Kontaktformular nutzen oder sich direkt via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) bei uns melden.
Sie beziehen eine Rente der Pensionskassen der Lonza? Auf dieser Seite finden Sie wichtigen Informationen und Kontakte im Überblick.
Das Angebot von Shell besteht aus einer Vergünstigung auf Treibstoffe von 7 Rappen pro Liter. Diese Vergünstigung gilt für Benzin- und Dieselbezüge an sämtlichen Shell-Tankstellen in der Schweiz. Mit der Shell Card können Sie an allen Shell-Stationen in der Schweiz und Europa bargeldlos tanken, Ihre Fahrzeug waschen und einkaufen. Migrolino-Shops bei den Shell-Stationen akzeptieren die Shell Card ebenfalls.
Die Benzinbezüge an den Shell-Tankstellen werden direkt zwischen Ihnen und Shell abgerechnet:
Sie erhaltet den monatlichen Auszug per Post zugestellt.
Die Rechnung wird über LSV (Lastschriftverfahren bei hrer Bank) oder DD (Direktbelastung Ihres Postkontos) beglichen. Der Rabatt von 7 Rappen auf Treibstoffbezügen wird direkt abgezogen.
Sollten Sie Interesse an der Bestellung einer Shell Card haben, bitten wir Sie uns zu kontaktieren (pensionskasse@lonza.com).
Lonza bietet allen Mitarbeitenden und Rentner/innen ein grosszügiges Mobilfunk-Angebot an. Aufgrund von Sonderkonditionen, welche Lonza bei Swisscom hat, können Mitarbeitende sowie Rentner/innen und deren Familien neu von diesen attraktiven Angeboten profitieren:
Die Anmeldung, der Bezug sowie die Verwaltung der Abonnemente erfolgt über den folgenden Link Mobilfunk-Abos .
Der gesamte Support läuft über Xadoo und die in der Plattform angegebenen Kontaktmöglichkeiten:
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Mietbedingungen für die Lonza Mitarbeitende und Rentern/innen:
Den aktuellen Reservationsstand können Sie bei Jacqueline Nater anfragen
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rente haben, können Sie sich direkt an die Mitarbeitenden der Pensionskasse wenden.
Dazu können Sie das Kontaktformular nutzen oder sich direkt via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) bei uns melden.
Bei einer Scheidung sieht das Schweizer Scheidungsrecht eine Teilung der Altersrente vor. Bei einer Scheidungsrente wird dem/der verpflichteten Rentner/in der Anteil der Scheidungsrente an der bezogenen Rente abgezogen und von der Pensionskasse an den/die begünstigte/n Ehegatten/Ehegattin ausgezahlt. Diese Auszahlung erfolgt über den Tode des/der verpflichteten Rentners/in hinaus. Über die effektive Leistung entscheidet jedoch immer das zuständige Gericht. Die Pensionskasse folgt der Anordnung des Gerichts.
Ausländische Gerichtsurteile müssen immer zwingend von einem Schweizer Gericht bestätigt werden, bevor die Pensionskasse die Rententeilung ausführen kann.
Ihre Rentenbescheinigung wird Ihnen automatisch im Februar des Folgejahres zugestellt. Sollten Sie die Bescheinigung nicht erhalten haben, oder eine Kopie benötigen, können Sie uns gerne via Kontaktformular oder direkt via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) kontaktieren.
Bitte informieren Sie uns via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) über den Todesfall und stellen uns den amtlichen Todesschein sowie eine Kopie des nachgetragenen Familienbüchleins zu. Sofern der/die Verstorbene verheiratet war, bitten wir Sie zudem uns die Bankverbindung des hinterbliebenen Ehepartners/der hinterbliebenen Ehepartnerin (inkl. Kopie der Bankkarte) zuzustellen.
Bitte senden Sie uns Ihre neue vollständige Adresse via E-Mail an pensionskasse@lonza.com. Falls Sie als Angehöriger die Adressänderung für einen Rentner/eine Rentnerin melden, benötigen wir eine entsprechende Vollmacht. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Post c/o an Ihre Adresse gesendet werden soll.
Bitte senden Sie uns Ihre neue Kontoverbindung inklusive einer Kopie der Bankkarte oder Bankbestätigung via E-Mail an pensionskasse@lonza.com. Bitte geben Sie zudem an, ab wann diese Kontoverbindung verwendet werden soll.
Das Konto muss auf Ihren Namen bzw. auf den Namen des Begünstigten lauten. Eine Abweichung dieser Regelung ist nur dann möglich, wenn eine Verfügung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vorliegt. Eine Vollmacht alleine ist hierfür nicht ausreichend.
Pensionskassen sind gesetzlich dazu verpflichtet die Ansprüche auf die laufenden Leistungen regelmässig mit Hilfe von sogenannten Lebens- und Zivilstandsnachweisen zu überprüfen. Wenn immer möglich werden diese Nachweise direkt bei der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) eingeholt. Da dies jedoch nicht für alle Rentner/innen möglich ist, erhalten diese jährlich per Post ein Schreiben, in dem Sie gebeten werden, den sogenannten Lebens- bzw. Zivilstandsnachweis zu erbringen.