Scheidung

Was passiert im Falle einer Scheidung?

Im Falle einer Scheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft werden die während der Ehe / Partnerschaft erworbenen Freizügigkeitsleistungen geteilt und der geschiedene Partner / die geschiedene Partnerin erhält einen Teil des Pensionskassen-Guthabens. Die Höhe dieses Anteils wird durch das zuständige Gericht im Scheidungsurteil festgelegt. Nach Erhalt des rechtskräftigen Scheidungsurteils wird der im Urteil aufgeführte Anteil dem  individuellen Vorsorgeguthaben belasten und der entsprechende Betrag an die Vorsorgeeinrichtung des geschiedenen Partners / der geschiedenen Partnerin überweisen. Durch diesen Übertrag reduzieren sich die  versicherten Altersleistungen. Jedoch haben die versicherten Personen die Möglichkeit sich bis zum Eintritt eines Vorsorgefalles, unabhängig von den geltenden Einkaufsbeschränkungen, durch freiwillige Einkäufe ganz oder teilweise wieder einzukaufen.

Bei Rentnern wird nach Erhalt des rechtskräftigen Scheidungsurteils die im Urteil festgehaltenen richterlichen Anweisungen umgesetzt.

Wichtig dabei zu beachten ist, dass ausländische Scheidungen in der Schweiz bezüglich Vorsorgeausgleich nicht anerkannt werden. Hier wird ein rechtskräftiges Urteil über die Anerkennung und Vollstreckung der Aufteilung des Pensionskassenguthabens des zuständigen Gerichts in der Schweiz benötigt.  

Häufige Fragen

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu meinem Vorsorgeausweis habe?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis haben, können Sie sich direkt an die Mitarbeitenden der Pensionskasse wenden.

Dazu können Sie das Kontaktformular nutzen oder sich direkt via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) bei uns melden.

An wenn kann ich mich zur Erstellung einer Durchführbarkeitserklärung oder bei Fragen zum Thema Scheidung wenden?

Wenn Sie Fragen zum Thema Scheidung haben oder eine Durchführbarkeitserklärung benötigen, können Sie sich direkt an die Mitarbeitenden der Pensionskasse wenden.

Dazu können Sie das Kontaktformular nutzen oder sich direkt via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) bei uns melden.

Besteht die Möglichkeit die im Rahmen der Scheidung entstandene Lücke wieder zu schliessen?

Die durch die Scheidung entstandene Lücke kann bis zum Eintritt eines Vorsorgefalles, unabhängig von den geltenden Einkaufsbeschränkungen, durch Wiedereinkäufe ganz oder teilweise ausgleichen werden.

Erhalte ich eine Information / Bestätigung über die Rückzahlung?

Nach erfolgter Rückzahlung werden Sie schriftlich durch die PKL informiert.

Ich bin bereits Rentner. Was passiert im Falle einer Scheidung mit meiner Rente?

Sind Sie bereits Rentner wird nach Erhalt des rechtskräftigen Scheidungsurteils die Umsetzung gemäss richterlicher Anweisung vorgenommen. 

Ich habe ein ausländisches Scheidungsurteil. Kann der Vorsorgeausgleich damit vorgenommen werden?

Ausländische Scheidungen werden in der Schweiz bezüglich Vorsorgeausgleich nicht anerkannt. Um den Vorsorgeausgleich durchführen zu können wird ein rechtskräftiges Urteil über die Anerkennung und Vollstreckung der Aufteilung des Pensionskassenguthabens des zuständigen Zivil- oder Vorsorgegerichts in der Schweiz benötigt. 

Was muss ich mit der erhaltenen Steuermeldung machen?

Die Bestätigung der Rückzahlung der Pensionskasse muss durch den Versicherten zusammen mit seiner persönlichen jährlichen Steuererklärung eingereicht werden.

Was passiert im Falle einer Scheidung mit meinem angesparten Altersguthaben?

Das während der Ehe erworbenen Pensionskassenguthaben wird bei Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft grundsätzlich hälftig geteilt, sofern zu diesem Zeitpunkt noch kein Vorsorgefall (Pensionierung, Invalidität) eingetreten ist.

Was passiert nach Erhalt des Scheidungsurteils?

Nach Erhalt des rechtskräftigen Scheidungsurteils werden wir den im Scheidungsurteil genannte Betrag Ihrem individuellen Altersguthaben entnehmen und an die Vorsorgeeinrichtung des geschiedenen Partners überweisen. Dadurch reduzieren sich Ihre versicherten Altersleistungen.

Welche Angaben werden für die Erstellung einer Durchführbarkeitserklärung benötigt?

Um eine Durchführbarkeitserklärung korrekt erstellen zu können, benötigen wir die folgenden Angaben:

  • Heiratsdatum
  • Freizügigkeitsleistung per Heiratsdatum
  • Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens