Invalidität

Was passiert im Invaliditätsfall?

Gestützt auf die gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften der PKL haben versicherte Personen mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 25 Prozent  Anspruch auf eine Invalidenrente. Für die Anerkennung der Invalidität und die Festlegung des Invaliditätsgrades ist der Entscheid der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) massgebend. Der Anspruch beginnt, sobald die Leistungen aus der bestehenden gesetzeskonformen Kranken- oder Unfalltaggeldversicherung erschöpft sind (Wartefrist von 24 Monaten). Bei einer Vollinvalidität beträgt die Invalidenrente der PKL bis zum 65. Altersjahr 60 Prozent des versicherten Lohnes im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit. Das Altersguthaben wird durch die Pensionskasse mit Beiträgen und Zins bis Alter 65 weitergeführt und anschliessend durch die Altersleistungen abgelöst, beziehungsweise bis zum Tod oder der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit.

 

Häufige Fragen

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu meinem Vorsorgeausweis habe?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis haben, können Sie sich direkt an die Mitarbeitenden der Pensionskasse wenden.

Dazu können Sie das Kontaktformular nutzen oder sich direkt via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) bei uns melden.

Wann beginnt der Anspruch auf Invalidenleistungen der Pensionskasse?

Der Anspruch auf eine Invalidenrente beginnt, sobald die versicherte Person keinen Lohn oder keine Lohnersatzleistungen mehr bezieht, die mindestens 80% des entgangenen Lohns betragen und für die Arbeitgeberin mindestens die Hälfte der Prämien entrichtet hatte.

Wann erlischt der Anspruch auf Invalidenrente?

Der Anspruch auf die Invalidenrente erlischt, wenn die Invalidität wegfällt, wenn die versicherte Person stirbt oder das ordentliche Pensionierungsalter erreicht. In diesem Fall wird die Invalidenrente in eine Altersrente umgewandelt.

Wer hat Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente?

Anspruch auf Invaliden-Kinderrenten hat eine invalide Person für die Kinder unter 18 Jahren bzw. bis 25 Jahre, sofern sie sich noch in Ausbildung befinden.

Wer hat Anspruch auf eine Invalidenrente?

Invalidität liegt vor, wenn die versicherte Person voraussichtlich bleibend oder für längere Zeit dauernd ganz oder teilweise erwerbsunfähig geworden oder wenn sie im Sinn der IV invalid ist.

Wie bestimmt sich die Höhe der Invaliditätsleistungen bei teilinvaliden Personen?

Ist die versicherte Person teilweise invalid, wird die Höhe der Invaliditätsleistungen unter Berücksichtigung des Invaliditätsgrades bestimmt. Der Grad der Invalidität entspricht mindestens dem von der IV festgestellten Invaliditätsgrad.

Wie hoch ist die jährliche Invaliden-Kinderrente?

Die jährliche Invaliden-Kinderrente beträgt bei voller Invalidität für jedes Kind 20% der Invalidenrente. Die persönlichen Werte können jeweils der ersten Seite des aktuell gültigen Vorsorgeausweises entnommen werden. Diese sind unter den Risikoleistungen mit dem jeweiligen Betrag aufgeführt.

 

Wie hoch ist die jährliche Invalidenrente?

Die jährliche Invalidenrente beträgt bei voller Invalidität 60% des versicherten Lohnes. Die persönlichen Werte können jeweils der ersten Seite des aktuell gültigen Vorsorgeausweises entnommen werden. Diese sind unter den Risikoleistungen mit dem jeweiligen Betrag aufgeführt.