Invalidität
Was passiert im Invaliditätsfall?
Gestützt auf die gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften der PKL haben versicherte Personen mit einem Invaliditätsgrad von mindestens 25 Prozent Anspruch auf eine Invalidenrente. Für die Anerkennung der Invalidität und die Festlegung des Invaliditätsgrades ist der Entscheid der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) massgebend. Der Anspruch beginnt, sobald die Leistungen aus der bestehenden gesetzeskonformen Kranken- oder Unfalltaggeldversicherung erschöpft sind (Wartefrist von 24 Monaten). Bei einer Vollinvalidität beträgt die Invalidenrente der PKL bis zum 65. Altersjahr 60 Prozent des versicherten Lohnes im Zeitpunkt des Beginns der Arbeitsunfähigkeit. Das Altersguthaben wird durch die Pensionskasse mit Beiträgen und Zins bis Alter 65 weitergeführt und anschliessend durch die Altersleistungen abgelöst, beziehungsweise bis zum Tod oder der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit.