Im Zeitpunkt der Pensionierung ergibt sich die Höhe der Altersrente aus der Multiplikation des vorhandenen Altersguthabens mit den reglementarisch festgelegten Umwandlungssätzen.
Vorhandenes Altersguthaben * Umwandlungssatz = jährliche Altersrente
Bei einer Vorpensionierung wird die Altersrente entsprechend reduziert.