Pensionierung
Welche Möglichkeiten habe ich?
Zum Zeitpunkt der Pensionierung bildet das individuell angesparte Alterguthaben die Basis für die Berechnung der Altersleistungen. Bei der PKL kann das Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung ganz oder teilweise als Kapital oder als lebenslange Rente ausgezahlt werden.
Derzeit liegt das ordentliche Pensionierungsalter in der PKL für Männer bei 65 und bei Frauen bei 64 Jahren. Eine vorzeitige Pensionierung ist gemäss aktuell gültigem Reglement bereits fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionierungsalter möglich. Die Altersleistungen können individuell ausgestaltet werden. Das heisst der / die Versicherte hat die Wahl zwischen Kapital und Rente und auch die Inanspruchnahme einer Überbrückungsrente liegt in der persönlichen und eigenständigen Auswahl des / der Versicherten.