Wenn Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis haben, können Sie sich direkt an die Mitarbeitenden der Pensionskasse wenden.
Dazu können Sie das Kontaktformular nutzen oder sich direkt via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) bei uns melden.
Wenn eine versicherte Person stirbt, haben die Hinterlassenen Anspruch auf die folgenden Leistungen:
Damit ein unverheiratete/r Lebenspartner/in einen Rentenanspruch geltend machen kann, muss die Lebenspartnerschaft zu Lebzeiten durch die versicherte Person durch das Einreichen des Formulars Anmeldung Lebenspartner gemeldet werden.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis haben, können Sie sich direkt an die Mitarbeitenden der Pensionskasse wenden.
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Ja. Die versicherte Person kann der PKL jederzeit bekannt geben, wenn sie eine Lebensgemeinschaft begründet und einen allfällig zu begünstigenden Lebenspartner angeben. Das Vorhandensein des Leistungsanspruchs eines Lebenspartners wird in jedem Fall aufgrund der effektiven Situation bei Eintreten eines Todesfalles geprüft.
Für die Bekanntgabe des Lebenspartners muss das untenstehende Formular vollständig ausgefüllt und per E-Mail an pensionskasse@lonza.com gesendet werden.
Ja, anstelle der ganzen Rente oder einer Teilrente kann ein einmaliger Kapitalbetrag bezogen werden.
Die versicherte Person kann der PKL gegenüber in einer schriftlichen Erklärung festlegen, welche Personen innerhalb der anspruchsberechtigten Gruppe mit welchen Teilbeträgen Anspruch auf das Todesfallkapital haben.
Dazu muss das untenstehende Formular vollständig ausgefüllt und per E-Mail an pensionskasse@lonza.com gesendet werden.
Soll ein Kapitalbezug gemacht werden, benötigt es eine schriftliche Erklärung, die der PKL vor der ersten Rentenzahlung abgegeben werden muss.
Im Todesfall werden die freiwilligen Einzahlungen (ab 01.01.2016) und zusätzlichen Sparbeiträge (Wahlpläne) als Todesfallkapital an die Hinterlassenen ausgezahlt. Dies gilt nur bei Tod vor Bezug einer Altersleistung.
Bitte informieren Sie uns via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) über den Todesfall und stellen uns den amtlichen Todesschein sowie eine Kopie des nachgetragenen Familienbüchleins zu. Sofern der/die Verstorbene verheiratet war, bitten wir Sie zudem uns die Bankverbindung des hinterbliebenen Ehepartners/der hinterbliebenen Ehepartnerin (inkl. Kopie der Bankkarte) zuzustellen.
Stirbt eine versicherte Person, Alters- oder Invalidenrentner/-in, hat der überlebende Ehepartner/Ehepartnerin einen Anspruch auf eine Ehepartnerrente. Der überlebende Lebenspartner/Die überlebende Lebenspartnerin einer unverheirateten oder nicht in eingetragener Partnerschaft lebenden versicherten Person ist nach deren Tod einem überlebenden Ehepartner/einer überlebenden Ehepartnerin gleichgestellt.
Wenn eine versicherte Person stirbt, haben die Kinder der verstorbenen Person unter 18 Jahren Anspruch auf eine Waisenrente bzw. bis 25 Jahre, sofern sie sich noch in Ausbildung befinden.
Stirbt eine nicht verheiratete Person, die keine Lebenspartnerschaft angemeldet hat, haben die erwachsenen Kinder der verstorbenen Person Anspruch auf das Todesfallkapital. Sollten keine Kinder vorhanden sein, haben die Eltern und die Geschwister der verstorbenen Person zu gleichen Teilen Anspruch auf das Todesfalllkapital.
Beim Tod eines Versicherten vor dem Altersrentenbeginn beträgt die jährliche Ehepartnerrente 60% der Invalidenrente.
Beim Tod eines Versicherten nach dem Altersrentenbeginn beträgt die jährliche Ehepartnerrente 60% der Altersrente.
Die persönlichen Werte können jeweils der ersten Seite des aktuell gültigen Vorsorgeausweises entnommen werden. Diese sind unter den Risikoleistungen mit dem jeweiligen Betrag aufgeführt.
Beim Tod eines Versicherten vor dem Altersrentenbeginn beträgt die jährliche Waisenrente 20% der Invalidenrente.
Beim Tod eines Versicherten nach dem Altersrentenbeginn beträgt die jährliche Waisenrente 20% der Altersrente.
Die persönlichen Werte können jeweils der ersten Seite des aktuell gültigen Vorsorgeausweises entnommen werden. Diese sind unter den Risikoleistungen mit dem jeweiligen Betrag aufgeführt.