Todesfall

Was passiert im Todesfall?

Wenn eine versicherte Person stirbt, haben die Hinterlassenen Anspruch auf die folgenden Leistungen:

  • Ehegattenrente bzw. Lebenspartnerrente
  • Waisenrente
  • Auszahlung des Todesfallkapitals

Damit ein unverheiratete/r Lebenspartner/in einen Rentenanspruch geltend machen kann, muss die Lebenspartnerschaft zu Lebzeiten durch die versicherte Person durch das Einreichen des Formulars Anmeldung Lebenspartner gemeldet werden.

 

 

Häufige Fragen

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu meinem Vorsorgeausweis habe?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis haben, können Sie sich direkt an die Mitarbeitenden der Pensionskasse wenden.

Dazu können Sie das Kontaktformular nutzen oder sich direkt via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) bei uns melden.

Gibts es eine Möglichkeit meine/n Lebenspartner/in zu berücksichtigen, wenn ich nicht verheiratet bin?

Ja. Die versicherte Person kann der PKL jederzeit bekannt geben, wenn sie eine Lebensgemeinschaft begründet und einen allfällig zu begünstigenden Lebenspartner angeben. Das Vorhandensein des Leistungsanspruchs eines Lebenspartners wird in jedem Fall aufgrund der effektiven Situation bei Eintreten eines Todesfalles geprüft.

Für die Bekanntgabe des Lebenspartners muss das untenstehende Formular vollständig ausgefüllt und per E-Mail an pensionskasse@lonza.com gesendet werden.

Registrierung Lebenspartner (DE)

Registration cohabitant (EN)

Kann anstelle der Ehegattenrente /Lebenspartnerrente auch ein Kapitalbezug anstelle einer Rente gemacht werden?

Ja, anstelle der ganzen Rente oder einer Teilrente kann ein einmaliger Kapitalbetrag bezogen werden.

Kann ich die Verteilung des Todesfallkapitals selbst festlegen?

Die versicherte Person kann der PKL gegenüber in einer schriftlichen Erklärung festlegen, welche Personen innerhalb der anspruchsberechtigten Gruppe mit welchen Teilbeträgen Anspruch auf das Todesfallkapital haben.

Dazu muss das untenstehende Formular vollständig ausgefüllt und per E-Mail an pensionskasse@lonza.com gesendet werden.

Begünstigtenerklärung (DE)

Declaration of beneficiaries (EN)

Was muss ich bei einem Kapitalbezugswunsch beachten?

Soll ein Kapitalbezug gemacht werden, benötigt es eine schriftliche Erklärung, die der PKL vor der ersten Rentenzahlung abgegeben werden muss.

Was passiert mit meinen freiwilligen Einzahlungen und meinen zusätzlichen Sparbeiträgen (Wahlpläne) im Falle meines Todes?

Im Todesfall werden die freiwilligen Einzahlungen (ab 01.01.2016) und zusätzlichen Sparbeiträge (Wahlpläne) als Todesfallkapital an die Hinterlassenen ausgezahlt. Dies gilt nur bei Tod vor Bezug einer Altersleistung. 

Welche Unterlagen benötigt die Pensionskasse beim Tod einer versicherten Person?

Bitte informieren Sie uns via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) über den Todesfall und stellen uns den amtlichen Todesschein sowie eine Kopie des nachgetragenen Familienbüchleins zu. Sofern der/die Verstorbene verheiratet war, bitten wir Sie zudem uns die Bankverbindung des hinterbliebenen Ehepartners/der hinterbliebenen Ehepartnerin (inkl. Kopie der Bankkarte) zuzustellen.

Wer hat Anspruch auf eine Leistung im Todesfall?

Stirbt eine versicherte Person, Alters- oder Invalidenrentner/-in, hat der überlebende Ehepartner/Ehepartnerin einen Anspruch auf eine Ehepartnerrente. Der überlebende Lebenspartner/Die überlebende Lebenspartnerin einer unverheirateten oder nicht in eingetragener Partnerschaft lebenden versicherten Person ist nach deren Tod einem überlebenden Ehepartner/einer überlebenden Ehepartnerin gleichgestellt.

 

Wer hat Anspruch auf eine Waisenrente?

Wenn eine versicherte Person stirbt, haben die Kinder der verstorbenen Person unter 18 Jahren Anspruch auf eine Waisenrente bzw. bis 25 Jahre, sofern sie sich noch in Ausbildung befinden.

Wer hat Anspruch auf Hinterlassenenleistungen, wenn ich sterbe, ich nicht verheiratet bin und keine Lebenpartnerschaft angemeldet habe?

Stirbt eine nicht verheiratete Person, die keine Lebenspartnerschaft angemeldet hat, haben die erwachsenen Kinder der verstorbenen Person Anspruch auf das Todesfallkapital. Sollten keine Kinder vorhanden sein, haben die Eltern und die Geschwister der verstorbenen Person zu gleichen Teilen Anspruch auf das Todesfalllkapital.

Wie hoch ist die jährliche Ehepartner- / Lebenspartnerrente?

Beim Tod eines Versicherten vor dem Altersrentenbeginn beträgt die jährliche Ehepartnerrente 60% der Invalidenrente.

Beim Tod eines Versicherten nach dem Altersrentenbeginn beträgt die jährliche Ehepartnerrente 60% der Altersrente.

Die persönlichen Werte können jeweils der ersten Seite des aktuell gültigen Vorsorgeausweises entnommen werden. Diese sind unter den Risikoleistungen mit dem jeweiligen Betrag aufgeführt.

Wie hoch ist die jährliche Waisenrente?

Beim Tod eines Versicherten vor dem Altersrentenbeginn beträgt die jährliche Waisenrente 20% der Invalidenrente.

Beim Tod eines Versicherten nach dem Altersrentenbeginn beträgt die jährliche Waisenrente 20% der Altersrente.

Die persönlichen Werte können jeweils der ersten Seite des aktuell gültigen Vorsorgeausweises entnommen werden. Diese sind unter den Risikoleistungen mit dem jeweiligen Betrag aufgeführt.