FAQ | Häufige Fragen

Und die passenden Antworten von uns

  • Alle
  • Austritt
  • Beiträge
  • Eintritt
  • Einkauf
  • Invalidität
  • Pensionierung / Vorpensionierung
  • Scheidung
  • Todesfall
  • Wahlpläne
  • WEF-Vorbezug / Verpfändung
  • PKL 2023
  • Rentner/innen

Was sind die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Pensionskasse der Lonza (PKL)?

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Pensionskasse der Lonza (PKL) sind wie folgt:

  • AHV-pflichtiges Jahreseinkommen über Eintrittsschwelle
  • Vollendung des 17. Altersjahres
  • Ordentliches Rücktrittsalter wurde noch nicht erreicht
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag oder Arbeitsvertrag von mehr als 3 Monaten

Was muss ich tun um mich bei der PKL anzumelden?

In der Schweiz sind alle Arbeitnehmenden bei der Pensionskasse ihres aktuellen Arbeitgebers gegen Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert, sofern sie die  Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllen. Mit Eintritt in das Unternehmen werden Sie, nach Erfüllung der obenstehenden Voraussetzungen, automatisch auch bei der Pensionskasse der Lonza in den Vorsorgeplan Standard aufgenommen.

Ab wann bin ich bei der Pensionskasse versichert?

Die Versicherung beginnt an dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis anfängt oder erstmals
Lohnanspruch besteht, in jedem Fall aber im Zeitpunkt, da der Arbeitnehmende sich auf den Weg zur Arbeit begibt.

Wie transferiere ich mein Guthaben von der alten Vorsorgeeinrichtung an die PKL?

Die Arbeitnehmenden sind gem. Art.4 Abs. 2bis FZG für den Erhalt des Vorsorgeschutzes gesetzlich dazu verpflichtet, das bei der vorherigen schweizerischen Vorsorgeeinrichtung angesparte Altersguthaben an die aktuelle Vorsorgeeinrichtung zu transferieren. Allfällige Freizügigkeitsguthaben bei Freizügigkeitsstiftungen sind von den Arbeitnehmenden ebenfalls an die aktuelle Vorsorgeeinrichtung zu übertragen. Dieser Transfer muss durch die Mitarbeitenden selbst erfolgen, da sie die Inhabenden eines solchen Kontos sind.

Übersteigen die gutgeschriebenen Austrittsleistungen die maximale Einkaufsmöglichkeit ins Alterskonto,
wird der übersteigende Teil auf ein Freizügigkeitskonto nach Angabe des Versicherten
übertragen.

Bitte beauftragen Sie Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung mit der Übertragung Ihres Guthabens an die PKL. Sie können dazu das folgende Dokument verwenden: 

Anmeldung PKL (DE)

Registration PKL (EN)

 

Ich habe bereits in der Schweiz gearbeitet und bin mir nicht sicher, ob ich noch Guthaben bei anderen Vorsorgeeinrichtungen habe. Wie gehe ich in so einem Fall vor?

Auf der Homepage der Stiftung Auffangeinrichtung finden Sie alle relevanten Informationen wie Sie vergessene Freizügigkeitsguthaben finden und an die neue Vorsorgeeinrichtung überweisen können.

Homepage Stiftung Auffangeinrichtung

Werde ich über den Transfer der Vorsorgeguthaben von der vorherigen Vorsorgeeinrichtung zur PKL informiert?

Nach Erhalt Ihres Freizügigkeitsguthabens, werden Sie von der PKL schriftlich über den Eingang und die Erfassung ihrer Freizügigkeitsguthaben informiert.

In welchen Vorsorgeplan werde ich bei Eintritt in die Pensionskasse aufgenommen?

Mit Ihrem Eintritt in die PKL werden Sie automatisch im Vorsorgeplan Standard bei der PKL aufgenommen. Sie haben jedoch die Möglichkeit freiwillig einem der beiden Wahlpläne beizutreten. Sie können dabei zwischen dem «Plan Medium» (+2%) oder dem «Plan Top» (+4%) wählen.

Wie kann ich bei den Wahlplänen teilnehmen?

Im Rahmen Ihres Eintritts erhalten Sie zusammen mit den Eintrittsunterlagen das folgende Formular:

Wahlplan Neueintritt (DE)

Election plan new entry (EN)

Möchten Sie an einem der beiden Wahlpläne teilnehmen, senden Sie dieses Formular innerhalb der ersten 10 Arbeitstage vollständig ausgefüllt an pensionskasse@lonza.com

Wer zahlt die zusätzlichen 2% bzw. 4% Zusatzbeiträge wenn ich an einem der beiden Wahlpläne teilnehme?

Diese freiwilligen Zusatzbeiträge betreffen Ihren persönlichen PK-Beitrag und werden vom Arbeitgeber direkt von Ihrem Lohn abgezogen. Die Beiträge des Arbeitgebers sind von der Teilnahme am Wahlplan nicht betroffen.

Was ist der persönliche Vorteil für mich an einem der Wahlpläne teilzunehmen?

Die jährliche Altersrente berechnet sich jeweils prozentual vom vorhandenen angesparten Altersguthaben. Durch die zusätzlichen Beiträge erhöht sich das individuell angesparte Altersguthaben und somit dann auch die jährliche Rentenleistung.

Kann ich auch nach dem Eintritt noch einem der Wahlpläne beitreten oder wieder von einem der Wahlpläne auf den Standardplan zurückwechseln?

Es kann jährlich Ende des Jahres ein Wechsel in einen Wahlplan erfolgen oder von einem Wahlplan zurück in den Standardplan gewechselt werden. Die Änderung erfolgt jeweils auf den 1.Januar des Folgejahres. Versicherte die keine Änderung wünschen müssen nichts unternehmen. Bereits gewählte Wahlpläne oder Standardpläne laufen bis auf Widerruf unverändert weiter.

Werde ich über den Wechsel des Plans informiert?

Nach erfolgreichem Wechsel des Vorsorgeplans werden Sie schriftlich von der Pensionskasse der Lonza über den Planwechsel informiert.

Wo kann ich sehen in welchem der drei Pläne ich derzeit versichert bin?

Den aktuell für Sie hinterlegten Vorsorgeplan können Sie ihrem persönlichen Vorsorgeausweis entnehmen.

 

Wo kann ich sehen, wie hoch die Beiträge sind, die mir für die Pensionskasse abgezogen werden?

Auf Ihrer persönlichen Lohnabrechnung des jeweiligen Monats können Sie die für den jeweiligen Monat abgezogenen Arbeitnehmerbeiträge, die an die Pensionskasse entrichtet werden, entnehmen. Sollte es zu allfälligen Korrekturen der Arbeitnehmerbeiträge kommen, können Sie diese ebenfalls ihrer persönlichen Lohnabrechnung entnehmen. Die Beiträge, die der Arbeitgeber für Sie entrichtet, sind auf der persönlichen Lohnabrechnung nicht ersichtlich.

Für die Pensionskasse selbst ist der jeweils aktuell gültige Vorsorgeausweis massgebend. Diesem können Sie die Höhe der monatlichen und jährlichen Beiträge des Arbeitnehmers (ihre persönlichen Beiträge, die sie selbst entrichten) und des Arbeitgebers (Beiträge, die der Arbeigber für sie entrichtet) entnehmen.

Wie berechnen sich meine Pensionskassenbeiträge?

Ihre persönlichen Pensionskassenbeiträge berechnen sich prozentual von ihrem versicherten Lohn. Dieser kann dem persönlichen Vorsorgeausweis entnommen werden.

Wie berechnet sich mein versicherter Lohn?

Als versicherter Lohn gilt der effektive Lohn, vermindert um einen Koordinationsabzug. Der effektive Lohn entspricht dem Jahreseinkommen (Basisgehalt und der Zielwert des Incentives sowie den laufenden durchschnittlichen Schichtzulagen). Der Koordinationsabzug wird nach dem BVG festgelegt; er entspricht 87,5% der maximalen AHV-Altersrente.

An wen wende ich mich wenn ich Fragen zu den Pensionskassenbeiträgen auf meiner Lohnabrechnung habe?

Wenn Sie Fragen zu den Pensionskassenbeiträgen auf Ihrer Lohnabrechnung haben, wenden Sie sich bitte direkt via F11 an das HR Services Team. Diese können Ihnen alle Fragen zu den auf der Lohnabrechnung enthaltenen Positionen beantworten.

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zu meinem Vorsorgeausweis habe?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Vorsorgeausweis haben, können Sie sich direkt an die Mitarbeitenden der Pensionskasse wenden.

Dazu können Sie das Kontaktformular nutzen oder sich direkt via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) bei uns melden.

Kann ich mein Guthaben von einer Pensionskasse im Auslad z.B. England in die PKL übertragen lassen?

Nein, im Reglement der Pensionskasse der Lonza ist der Übertrag von Vorsorgegeldern aus dem Ausland nicht vorgesehen.

Was versteht man unter dem Begriff sich in die Pensionskasse einzukaufen?

Unter dem Begriff sich in die Pensionskasse einkaufen, versteht man eine freiwillige Einlage der versicherten Person in die Pensionskasse zur Erhöhung der versicherten Altersleistungen.

Kann sich jeder in die Pensionskasse einkaufen?

Grundsätzlich kann sich jeder Versicherte in die Pensionskasse einkaufen, sofern eine maximal mögliche Einkaufssumme besteht und die vorsorgerechtlichen Voraussetzungen gem. Art. 79b und Art. 60a-d BVV2 erfüllt sind.

Wie hoch ist der Mindestbetrag für einen Einkauf?

Das Reglement der Pensionskasse der Lonza gibt keinen Mindestbetrag für einen Einkauf vor.

Wie hoch ist der maximal mögliche Einkaufsbetrag?

Der maximal mögliche Einkaufsbetrag ist von den individuellen Rahmenbedingungen des jeweiligen Versicherten abhängig (z.B. Alter, Lohn, gewählter Vorsorgeplan, etc.) abhängig). Das maximale Einkaufspotential kann dem aktuellen Vorsorgeausweis entnommen werden. Dieses ist auf der ersten Seite ganz unten ersichtlich.

Was muss ich tun, wenn ich mich in die Pensionskasse einkaufen möchte?

Wenn Sie sich in der Pensionskasse einkaufen möchten, müssen Sie das untenstehende Formular einmalig vollständig ausfüllen und unterzeichnet per E-Mail an pensionskasse@lonza.com senden.

Formular Einkauf (DE)

Voluntary purchase (EN)

Zudem müssen sie den gewünschten Einkaufsbetrag auf das folgende Konto der Pensionskasse überweisen:

Kontoverbindung PKL

Weitere Informationen zum Einkauf können Sie den untenstehenden Informationsschreiben entnehmen.

Information freiwilliger Einkauf (DE)

Information voluntary purchase (EN)

Was muss ich beachten wenn ich mich in die Pensionskasse einkaufen möchte bzw. gibt es noch andere Restriktionen für den Einkauf?

Die Informationen können dem folgenden Infoschreiben entnommen werden:

Information freiwilliger Einkauf (DE)

Information voluntary purchase (EN)

Was bringt mir ein Einkauf in die Pensionskasse?

Durch einen freiwilligen Einkauf erhöht sich das persönliche Altersguthaben und damit auch die verbundenen Altersleistungen. Zudem ist der Einkaufsbetrag i.d.R. steuerlich abzugsfähig, d.h. er reduziert das steuerpflichtige Einkommen. Details sind von der versicherten Person mit der zuständigen Steuerbhörde abzuklären.

Bekomme ich für den Einkauf eine Bestätigung von meiner Pensionskasse?

Ja. Nachdem der von Ihnen getätigte Einkauf Ihrem persönlichen Altersguthaben gutgeschrieben wurde, erhalten Sie von uns ein Bestätigungsschreiben, einen neuen Vorsorgeausweis, sowie eine Bestätigung des Einkaufs für die Steuerbehörde.

Was muss ich mit der erhaltenen Steuermeldung machen?

Die Einkaufsbestätigung der Pensionskasse muss durch die versicherte Person zusammen mit seiner persönlichen jährlichen Steuererklärung eingereicht werden.

Kann ich mich in die Pensionskasse einkaufen und den Einkommenssteurabzug erst im Folgejahr vornehmen?

Nein, das ist nicht möglich. Der Einkauf wird jeweils für das eingezahlte Jahr bestätigt, d.h. ist beispielsweise eine Einzahlung bis zum 31.12.2021 erfolgt, wird die Einkaufsbestätigung für das Jahr 2021 erstellt und muss somit auch der persönlichen Steuererklärung des Jahres 2021 beigefügt werden.

Was passiert, wenn ich das maximale Einkaufspotential ausgeschöpft habe und mich noch weiter einkaufen möchte?

Die maximal mögliche Einkaufsumme ist auf dem individuellen Vorsorgeausweis, auf der ersten Seite angegeben. Ist das maximal mögliche Einkaufspotential ausgeschöpft, sind keine weiteren Einkäufe mehr möglich.

 

Was muss ich tun um mich bei der PKL abzumelden?

Mit Ihrem Austritt aus dem Unternehmen Ihres Arbeitgebers werden Sie von diesem automatisch bei der Pensionskasse abgemeldet. Sie müssen die Abmeldung bei der Pensionskasse nicht selbst vornehmen. Sie müssen lediglich das von der Pensionskasse per Post zugestellte Austrittsformular vollständig ausfüllen und per E-Mail an pensionskasse@lonza.com senden.

Zusätzlich können Sie die Dokumente auch hier nochmals finden:

Dienstaustritt (DE)

Service exit (EN)

Ab wann bin ich nicht mehr bei der PKL versichert?

Die im Zeitpunkt der Auflösung des Vorsorgeverhältnisses versicherten Leistungen bei Tod und Invalidität bleiben bis zum Beginn eines neuen Vorsorgeverhältnisses unverändert versichert. Dies jedoch maximal während eines Monats (Nachdeckungsfrist). 

Was für Ansprüche habe ich nach meinem Austritt an die PKL?

Wird das Arbeitsverhältnis einer erwerbsfähigen Person aufgelöst, bevor ein Altersguthaben vorhanden ist (< 25 Jahre), so erlischt in diesem Zeitpunkt das Vorsorgeverhältnis, ohne dass ein Anspruch daraus entsteht. Ist ein Altersguthaben vorhanden, so hat die austretende Person Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung, wenn sie keine Altersrente beanspruchen kann, jedoch das ordentliche Rücktrittsalter noch nicht erreicht hat und weiterhin eine Erwerbstätigkeit ausübt oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezieht.

Wie hoch ist meine Austrittsleistung?

Die Freizügigkeitsleistung (FZL) entspricht dem vollen, beim Austritt der versicherten Person aus der Personalvorsorge vorhandenen Altersguthaben (FZL gemäss Freizügigkeitsgesetz).

Wie transferiere ich mein Guthaben von der PKL an meine neue Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse oder Freizügigkeitsstiftung)?

Für den Transfer Ihrer Freizügigkeitsleistung an Ihre neue Vorsorgeeinrichtung bzw. Ihr Freizügigkeitskonto / Ihre Freizügigkeitspolice müssen sie das untenstehende Formular vollständig ausfüllen und unterzeichnet via E-Mail an pensionskasse@lonza.com senden.

Dienstaustritt (DE)

Service exit (EN)

Ich hab noch keinen neuen Arbeitgeber. Was muss ich nun mit meiner Freizügigkeitsleistung machen?

Sofern Sie nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Austritts bei der Pensionskasse der Lonza noch keinen neuen Arbeitgeber haben, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet bei einer Bank oder einer Versicherung ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice zu eröffnen und Ihre Freizügigkeitsleistung dann auf dieses Konto transferieren zu lassen.

Kann ich meine Freizügigkeitsleistung bei der Pensionskasse Lonza lassen bis ich einen neuen Arbeitgeber habe?

Nein, sofern Sie nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch keinen neuen Arbeitgeber haben, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet bei einer Bank oder einer Versicherung ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice zu eröffnen und Ihre Freizügigkeitsleistung auf dieses Konto transferieren zu lassen. Sollte innerhalb von 6 Monaten keine entsprechende Meldung erfolgen, wird die Freizügigkeitsleistung automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung überwiesen.

Was passiert mit meiner Freizügigkeitsleistung wenn ich keine neue Vorsorgeeinrichtung oder kein Freizügigkeitskonto an die PKL melde?

Wenn Sie der PKL keine neue Vorsorgeeinrichtung bzw. kein Freizügigkeitskonto melden, wird ihr Freizügigkeitsguthaben nach 6 Monaten an die Stiftung Auffangeinrichtung überwiesen.

Kann ich mir meine Freizügigkeitsleistung auch in bar auszahlen lassen?

Die versicherte Person kann die Barauszahlung der FZL verlangen, wenn sie:

  • die Schweiz endgültig verlässt und nicht in Liechtenstein Wohnsitz nimmt,
  • eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt und der obligatorischen beruflichen Vorsorge nicht mehr untersteht oder
  • Anspruch auf einen Betrag hat, der kleiner ist als ihr persönlicher Jahresbeitrag.

Wenn die Person die Schweiz endgültig verlässt, wird zwischen den folgenden beiden Fällen unterschieden:

Niederlassung in einen EU- / EFTA-Staat

Der überobligatorische Teil der Freizügigkeitsleistung (FZL) kann bar ausbezahlt werden. Der obligatorische Teil muss auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden.

Niederlassung in einem Nicht-EU- / EFTA-Staat

Die gesamte Freizügigkeitsleistung (FZL) kann in bar ausbezahlt werden.

Sofern ich die Kriterien für eine Barauszahlung erfülle, welche Unterlagen muss ich einreichen, damit die Barauszahlung vollzogen werden kann?

Sind die Kriterien für eine Barauszahlung erfüllt, muss die versicherte Person die folgenden Unterlagen einreichen:

a)  Wenn die austretende Person die Schweiz endgültig verlässt oder als Grenzgänger nicht mehr in der Schweiz arbeiten wird, muss eine amtliche Bestätigung eingereicht werden.

b) Bei Niederlassung in einem EU- / EFTA-Staat kann der überobligatorische Teil der Freizügigkeitsleistung (FZL) ausbezahlt werden. Das notwendige Antragsformular für die zusätzliche Barauszahlung des obligatorischen Teil gemäss BVG kann bei der Verbindungsstelle Sicherheitsfonds www.verbindungsstelle.ch bezogen werden.

c) Bei Niederlassung in einem Nicht EU- / EFTA-Staat kann die gesamte Freizügigkeitsleistung (FZL) in bar ausbezahlt werden.Dazu muss eine Bestätigung der Niederlassung des neuen Wohnsitzstaates eingereicht werden.

d)  Bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb und dem Wegfall der obligatorischen beruflichen Vorsorge muss eine Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse beigefügt werden.

Grundsätzlich ist in allen Fällen der Barauszahlung ein Personenstandsausweis bzw. eine eidesstatliche Erklärung des Zivilstandes und je nach Zivilstand auch eine beglaubigte Unterschrift des Ehegatten/ der Ehegattin bzw. des eingetragenen Partners/ der eingetragenen Partnerin beizufügen.

Wird meine Freizügigkeitsguthaben auch weiterhin verzinst und wenn ja mit welchem Prozentsatz?

Nach Ihrem Austritt wird ihr Altersguthaben bis zum Übertrag an die neue Vorsorgeeinrichtung mit dem vom Stiftungsrat festgelegten Zinssatz verzinst. Dies ist i.d.R. für die Ausgetretenen der BVG Mindestzinssatz des jeweils aktuellen Jahres.

Werde ich über den Transfer meines Freizügigkeitsguthabens zur neuen Vorsorgeeinrichtung informiert?

Nach dem Transfer Ihres Freizügigkeitsguthabens, werden Sie von der PKL schriftlich über die Auszahlung / den Transfer ihres Freizügigkeitsguthabens informiert.

Kann ich meine Freizügigkeitsleistung auch direkt an eine ausländische Pensionskasse, z.B. im Vereinigten Königreich, überweisen lassen?

Nein, die Freizügigkeitsleistung kann nicht an eine ausländische Pensionskasse überwiesen werden. 

Kann ich mein Freizügigkeitsguthaben auch direkt an eine Vorsorgeeinrichtung im Ausland, z.B. England übertragen lassen?

Nein, der Übertrag der Freizügigkeitsleistung an eine Vorsorgeeinrichtung im Ausland ist nicht möglich.

Wie lange dauert es bis meine Freizügigkeitsleistung ausbezahlt wird?

Die Dauer der Auszahlung der Freizügigkeitsleistungen richtet sich nach der Qualität der eingereichten Unterlagen. Werden die benötigten Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht, erfolgt die Auszahlung der Freizügigkeitsleistungen innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung. Sind die Unterlagen unvollständig oder nicht korrekt, kann die Auszahlung erst vorgenommen werden, wenn die Unterlagen vollständig eingetroffen sind.

Ab wann kann ich mich bei der PKL pensionieren lassen?

Das Referenzalter beträgt bei Männern und Frauen 65 Jahre. Während der Einführung der AHV21 Revision gibt es eine Übergangsphase von 2024 - 2028 (siehe folgende Frage).

Es besteht die Möglichkeit sich 5 Jahre vor dem Referenzalter auf eigenen Wunsch vorzeitig pensionieren zu lassen. Vorpensionierungsanträge sind mindestens 12 Monate im Voraus schriftlich an die PKL zu richten. 

Welche Auswirkungen hat das Abstimmungsresultat der AHV-Reform (Erhöhung Rentenalter Frauen von 64 auf 65) auf unseren Plan?

Das Referenzalter von Frauen und Männern wird durch die Reform einheitlich auf 65 Jahre in der AHV festgelegt. Die Erhöhung des Referenzalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre beginnt ab 01.01.2025 (ab Jahrgang 1961) und erfolgt schrittweise um jeweils drei Monate pro Jahr. Somit wird ab 2028 für Frauen und Männern ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren gelten, wenn die AHV 21 im Jahr 2024 in Kraft tritt. Die Pensionskasse orientiert sich in ihrem Vorsorgereglement an demselben Referenzalter wie die AHV.

Präsentation für Versicherte

Wie berechnet sich meine Rente?

Im Zeitpunkt der Pensionierung ergibt sich die Höhe der Altersrente aus der Multiplikation des vorhandenen Altersguthabens mit den reglementarisch festgelegten Umwandlungssätzen.

Vorhandenes Altersguthaben * Umwandlungssatz = jährliche Altersrente

Bei einer Vorpensionierung wird die Altersrente entsprechend reduziert.

 

Kann ich statt einer Rente auch ganz oder teilweise Kapital beziehen?

Anstelle der ganzen Altersrente kann die versicherte Person – unter Vorbehalt der Bestimmungen des aktuell gültigen Vorsorgereglements – die Auszahlung eines Teils oder des gesamten vorhandenen Altersguthabens als Kapital verlangen. Bei einer Pensionierung in Teilschritten sind maximal drei Kapitalbezüge möglich.

Wie lange besteht die Möglichkeit zwischen Kapital und Rente auszuwählen?

Die Wahl zwischen Altersrente oder Kapitalauszahlung ist bis zur Auszahlung der ersten Altersleistungen möglich.

Was muss ich beachten, wenn ich mich für das Kapital entscheide?

Wenn ein Kapitalbezug gewünscht wird, muss das untenstehende Formular Kapitaloption vollständig ausgefüllt und und per E-Mail an pensionskasse@lonza.com gesendet werden.

Bei verheirateten Personen ist die Erklärung zudem als Zeichen der Zustimmung durch den Ehepartner mit zu unterzeichnen. Die Unterschrift des Ehepartners muss dazu entsprechend beglaubigt werden.

Kapitaloption (DE)

Capital option (EN)

Welche Auswirkungen hat eine Vorpensionierung auf eigenen Wunsch?

Bei einer Vorpensionierung wird die Altersrente, die bei ordentlichem Pensionierungsalter erreicht worden wäre, zum Zeitpunkt der Vorpensionierung gemäss dem aktuell gültigen Vorsorgereglement gekürzt. Wurden zu diesem Zeitpunkt 26 oder mehr Dienstjahre bei einem an die Pensionskasse angeschlossenen Arbeitgeber gearbeitet, erfolgt für diese Zeit eine Gutschrift gemäss dem aktuell gültigen Vorsorgereglement.

Besteht die Möglichkeit einer Überbrückungsrente bis zur Erreichung des ordentlichen Pensionierungsalters?

Ja. Es besteht bei einer Vorpensionierung die Möglichkeit bei der Pensionskasse zusätzlich eine AHV-Überbrückungsrente bis zur Erreichung des ordentlichen Pensionierungsalters zu beziehen. Durch den Bezug einer AHV-Überbrückungsrente entsteht jedoch unabhängig von den zurückgelegten Dienstjahren nochmals eine zusätzliche Kürzung der Altersrente.

Wie hoch ist die AHV-Überbrückungsrente?

Die Höhe der AHV-Überbrückungsrente kann unter Beachtung folgender Beschränkungen frei gewählt werden:

  • Die maximale AHV-Altersrente darf nicht überschritten werden.
  • Die Gesamtreduktion der Altersrente aus der Pensionskasse darf nicht grösser sein als ein Drittel der ursprünglichen versicherten Altersrente.

Was passiert im Falle einer Scheidung mit meinem angesparten Altersguthaben?

Das während der Ehe erworbenen Pensionskassenguthaben wird bei Scheidung oder Auflösung der eingetragenen Partnerschaft grundsätzlich hälftig geteilt, sofern zu diesem Zeitpunkt noch kein Vorsorgefall (Pensionierung, Invalidität) eingetreten ist.

Ich bin bereits Rentner. Was passiert im Falle einer Scheidung mit meiner Rente?

Sind Sie bereits Rentner wird nach Erhalt des rechtskräftigen Scheidungsurteils die Umsetzung gemäss richterlicher Anweisung vorgenommen. 

Welche Angaben werden für die Erstellung einer Durchführbarkeitserklärung benötigt?

Um eine Durchführbarkeitserklärung korrekt erstellen zu können, benötigen wir die folgenden Angaben:

  • Heiratsdatum
  • Freizügigkeitsleistung per Heiratsdatum
  • Zeitpunkt der Einleitung des Scheidungsverfahrens

Was passiert nach Erhalt des Scheidungsurteils?

Nach Erhalt des rechtskräftigen Scheidungsurteils werden wir den im Scheidungsurteil genannte Betrag Ihrem individuellen Altersguthaben entnehmen und an die Vorsorgeeinrichtung des geschiedenen Partners überweisen. Dadurch reduzieren sich Ihre versicherten Altersleistungen.

Besteht die Möglichkeit die im Rahmen der Scheidung entstandene Lücke wieder zu schliessen?

Die durch die Scheidung entstandene Lücke kann bis zum Eintritt eines Vorsorgefalles, unabhängig von den geltenden Einkaufsbeschränkungen, durch Wiedereinkäufe ganz oder teilweise ausgleichen werden.

Erhalte ich eine Information / Bestätigung über die Rückzahlung?

Nach erfolgter Rückzahlung werden Sie schriftlich durch die PKL informiert.

Was muss ich mit der erhaltenen Steuermeldung machen?

Die Bestätigung der Rückzahlung der Pensionskasse muss durch den Versicherten zusammen mit seiner persönlichen jährlichen Steuererklärung eingereicht werden.

Ich habe ein ausländisches Scheidungsurteil. Kann der Vorsorgeausgleich damit vorgenommen werden?

Ausländische Scheidungen werden in der Schweiz bezüglich Vorsorgeausgleich nicht anerkannt. Um den Vorsorgeausgleich durchführen zu können wird ein rechtskräftiges Urteil über die Anerkennung und Vollstreckung der Aufteilung des Pensionskassenguthabens des zuständigen Zivil- oder Vorsorgegerichts in der Schweiz benötigt. 

An wenn kann ich mich zur Erstellung einer Durchführbarkeitserklärung oder bei Fragen zum Thema Scheidung wenden?

Wenn Sie Fragen zum Thema Scheidung haben oder eine Durchführbarkeitserklärung benötigen, können Sie sich direkt an die Mitarbeitenden der Pensionskasse wenden.

Dazu können Sie das Kontaktformular nutzen oder sich direkt via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) bei uns melden.

Was ist ein WEF-Vorbezug oder eine WEF-Verpfändung?

Es besteht die Möglichkeit, Vorsorgeguthaben für die Finanzierung selbstbewohnten Wohneigentums vorzubeziehen oder zu verpfänden. Sie können Ihre vorhandenes Alterguthaben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den Erwerb von Wohneigentum resp. Umbau / Renovation, die Rückzahlung von bereits bestehenden Darlehen oder den Erwerb von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft verwenden.

Was ist der Unterschied zwischen einem Vorbezug und einer Verpfändung?

Bei einem Vorbezug wird der vereinbarte Betrag Ihrem individuellen Altersguthaben entnommen und entweder direkt an den entsprechenden Gläubiger oder auf ein entsprechendes Sperrkonto überwiesen. Ihr Altersguthaben wird durch den Vorbezug direkt belastet und entsprechend reduziert. Durch die Entnahme reduzieren sich auch Ihre Altersleistungen.

Bei einer Verpfändung verbleibt der vereinbarte Betrag (Verpfändung eines bestimmten Betrags oder des Vollständigen Altersguthabens zum Zeitpunkt der Pfandverwertung) bei Ihrer Pensionskasse und wird weiterhin verzinst. Die Altersleistungen reduzieren sich nicht, solange keine Pfandverwertung erfolgt.

Gibt es einen Minimal- bzw. einen Maximalbetrag der bezogen werden muss bzw. bezogen werden kann?

Der Minimalbetrag für einen WEF-Vorbezug sind CHF 20'000. Dieser Mindestbetrag gilt nicht für den Erwerb von Anteilsscheinen an Wohnbaugenossenschaften und von ähnlichen Beteiligungen. Der Maximalbetrag der bezogen werden kann regelt sich wie folgt:

  • Bis Alter 50: Höhe der aktuellen Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung)
  • Ab Alter 50: Höhe der Austrittsleistung im Alter 50 oder die Hälfte der aktuellen Austrittsleistung (falls diese höher ist).

Der maximal mögliche Betrag kann dem Vorsorgeausweis entnommen werden.

Welche Unterlagen muss ich für einen Vorbezug einreichen?

Welche Unterlagen muss ich für eine Verpfändung einreichen?

An wen muss ich die Unterlagen senden?

Das vollständig zusammengestellte Dossier können Sie per E-Mail (pensionskasse@lonza.com) oder per Post an die folgende Adresse senden:

Pensionskasse Lonza 

Münchensteinerstrasse 38

4002 Basel

Welche versicherungstechnischen Folgen bringt ein Vorbezug mit sich?

Bei einem Vorbezug wird das Altersguthaben in Höhe des vorbezogenen Betrags reduziert. Damit reduzieren sich auch die zukünftigen Altersleistungen um die vorbezogene Summe einschliesslich der entsprechenden Verzinsung dieses Betrags bis zur Pensionierung.

Wo sehe ich, dass ich einen Vorbezug oder eine Verpfändung gemacht habe?

Die Informationen können der zweiten Seite des aktuell gültigen individuellen Vorsorgeausweises entnommen werden

Kann ich nochmal einen Vorbezug machen wenn ich bereits einen Vorbezug gemacht habe?

Ein WEF-Vorbezug kann grundsätzlich alle 5 Jahre gemacht werden. Letztmals jedoch 3 Jahre vor Pensionierung.

Gibt es weitere rechtliche Schritte im Zusammenhang mit einem WEF-Vorbezug?

Gibt es weitere rechtliche Schritte im Zusammenhang mit einem WEF-Vorbezug?

Wird ein WEF-Vorbezug gemacht erfolgt der Eintrag einer Veräusserungsbeschränkung in das Grundbuch. Diese Veräusserungsbeschränkung wird gelöscht, sobald die versicherte Person den WEF-Vorbezug zurückgezahlt hat oder die Person pensioniert wird.

Sind WEF-Vorbezüge steuerpflichtig?

Ja, WEF-Vorbezüge sind grundsätzlich steuerpflichtig.

Muss der Vorbezug zurückbezahlt werden?

Nein, es besteht grundsätzlich keine Rückzahlungspflicht. Bei einer Veräusserung des selbstgenutzten Wohneigentums muss der vorbezogene Betrag jedoch an die Pensionskasse zurückerstatttet werden, erst dann wird die Genehmigung zur Löschung der entsprechenden Veräusserungsbeschränkung erteilt.

Gibt es einen Mindestbetrag für die Rückzahlung?

Ja ,der Mindestbetrag für die Rückzahlung des WEF-Vorbezugs sind 10'000 CHF.

Kann ich die auf dem WEF-Vorbezug angefallenen Steuern zurückfordern?

Ja. Für die Rückforderung der auf dem Vorbezug angefallenen Steuer ist innerhalb von drei Jahren ein Gesuch an die Steuerbehörde, welche die Steuer ursprünglich erhoben hat, zu richten. Dem Gesuch sind folgende Bescheinigungen beizulegen:

  • Bescheinigung für die Rückzahlung des Vorbezugs (Form. WEF-RZ)
  • Registerauszug der Eidg. Steuerverwaltung über das in Wohneigentum investierte Vorsorgekapital
  • Bescheinigung über den aufgrund eines Vorbezugs bezahlten Steuerbetrag (Bund, Kanton, Gemeinde)

Wer hat Anspruch auf eine Invalidenrente?

Invalidität liegt vor, wenn die versicherte Person voraussichtlich bleibend oder für längere Zeit dauernd ganz oder teilweise erwerbsunfähig geworden oder wenn sie im Sinn der IV invalid ist.

Wann beginnt der Anspruch auf Invalidenleistungen der Pensionskasse?

Der Anspruch auf eine Invalidenrente beginnt, sobald die versicherte Person keinen Lohn oder keine Lohnersatzleistungen mehr bezieht, die mindestens 80% des entgangenen Lohns betragen und für die Arbeitgeberin mindestens die Hälfte der Prämien entrichtet hatte.

Wann erlischt der Anspruch auf Invalidenrente?

Der Anspruch auf die Invalidenrente erlischt, wenn die Invalidität wegfällt, wenn die versicherte Person stirbt oder das ordentliche Pensionierungsalter erreicht. In diesem Fall wird die Invalidenrente in eine Altersrente umgewandelt.

Wie bestimmt sich die Höhe der Invaliditätsleistungen bei teilinvaliden Personen?

Ist die versicherte Person teilweise invalid, wird die Höhe der Invaliditätsleistungen unter Berücksichtigung des Invaliditätsgrades bestimmt. Der Grad der Invalidität entspricht mindestens dem von der IV festgestellten Invaliditätsgrad.

Wie hoch ist die jährliche Invalidenrente?

Die jährliche Invalidenrente beträgt bei voller Invalidität 60% des versicherten Lohnes. Die persönlichen Werte können jeweils der ersten Seite des aktuell gültigen Vorsorgeausweises entnommen werden. Diese sind unter den Risikoleistungen mit dem jeweiligen Betrag aufgeführt.

Wer hat Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente?

Anspruch auf Invaliden-Kinderrenten hat eine invalide Person für die Kinder unter 18 Jahren bzw. bis 25 Jahre, sofern sie sich noch in Ausbildung befinden.

Wie hoch ist die jährliche Invaliden-Kinderrente?

Die jährliche Invaliden-Kinderrente beträgt bei voller Invalidität für jedes Kind 20% der Invalidenrente. Die persönlichen Werte können jeweils der ersten Seite des aktuell gültigen Vorsorgeausweises entnommen werden. Diese sind unter den Risikoleistungen mit dem jeweiligen Betrag aufgeführt.

 

Wer hat Anspruch auf eine Leistung im Todesfall?

Stirbt eine versicherte Person, Alters- oder Invalidenrentner/-in, hat der überlebende Ehepartner/Ehepartnerin einen Anspruch auf eine Ehepartnerrente. Der überlebende Lebenspartner/Die überlebende Lebenspartnerin einer unverheirateten oder nicht in eingetragener Partnerschaft lebenden versicherten Person ist nach deren Tod einem überlebenden Ehepartner/einer überlebenden Ehepartnerin gleichgestellt.

 

Gibts es eine Möglichkeit meine/n Lebenspartner/in zu berücksichtigen, wenn ich nicht verheiratet bin?

Ja. Die versicherte Person kann der PKL jederzeit bekannt geben, wenn sie eine Lebensgemeinschaft begründet und einen allfällig zu begünstigenden Lebenspartner angeben. Das Vorhandensein des Leistungsanspruchs eines Lebenspartners wird in jedem Fall aufgrund der effektiven Situation bei Eintreten eines Todesfalles geprüft.

Für die Bekanntgabe des Lebenspartners muss das untenstehende Formular vollständig ausgefüllt und per E-Mail an pensionskasse@lonza.com gesendet werden.

Registrierung Lebenspartner (DE)

Registration cohabitant (EN)

Wer hat Anspruch auf Hinterlassenenleistungen, wenn ich sterbe, ich nicht verheiratet bin und keine Lebenpartnerschaft angemeldet habe?

Stirbt eine nicht verheiratete Person, die keine Lebenspartnerschaft angemeldet hat, haben die erwachsenen Kinder der verstorbenen Person Anspruch auf das Todesfallkapital. Sollten keine Kinder vorhanden sein, haben die Eltern und die Geschwister der verstorbenen Person zu gleichen Teilen Anspruch auf das Todesfalllkapital.

Kann ich die Verteilung des Todesfallkapitals selbst festlegen?

Die versicherte Person kann der PKL gegenüber in einer schriftlichen Erklärung festlegen, welche Personen innerhalb der anspruchsberechtigten Gruppe mit welchen Teilbeträgen Anspruch auf das Todesfallkapital haben.

Dazu muss das untenstehende Formular vollständig ausgefüllt und per E-Mail an pensionskasse@lonza.com gesendet werden.

Begünstigtenerklärung (DE)

Declaration of beneficiaries (EN)

Wie hoch ist die jährliche Ehepartner- / Lebenspartnerrente?

Beim Tod eines Versicherten vor dem Altersrentenbeginn beträgt die jährliche Ehepartnerrente 60% der Invalidenrente.

Beim Tod eines Versicherten nach dem Altersrentenbeginn beträgt die jährliche Ehepartnerrente 60% der Altersrente.

Die persönlichen Werte können jeweils der ersten Seite des aktuell gültigen Vorsorgeausweises entnommen werden. Diese sind unter den Risikoleistungen mit dem jeweiligen Betrag aufgeführt.

Kann anstelle der Ehegattenrente /Lebenspartnerrente auch ein Kapitalbezug anstelle einer Rente gemacht werden?

Ja, anstelle der ganzen Rente oder einer Teilrente kann ein einmaliger Kapitalbetrag bezogen werden.

Was muss ich bei einem Kapitalbezugswunsch beachten?

Soll ein Kapitalbezug gemacht werden, benötigt es eine schriftliche Erklärung, die der PKL vor der ersten Rentenzahlung abgegeben werden muss.

Was passiert mit meinen freiwilligen Einzahlungen und meinen zusätzlichen Sparbeiträgen (Wahlpläne) im Falle meines Todes?

Im Todesfall werden die freiwilligen Einzahlungen (ab 01.01.2016) und zusätzlichen Sparbeiträge (Wahlpläne) als Todesfallkapital an die Hinterlassenen ausgezahlt. Dies gilt nur bei Tod vor Bezug einer Altersleistung. 

Wer hat Anspruch auf eine Waisenrente?

Wenn eine versicherte Person stirbt, haben die Kinder der verstorbenen Person unter 18 Jahren Anspruch auf eine Waisenrente bzw. bis 25 Jahre, sofern sie sich noch in Ausbildung befinden.

Wie hoch ist die jährliche Waisenrente?

Beim Tod eines Versicherten vor dem Altersrentenbeginn beträgt die jährliche Waisenrente 20% der Invalidenrente.

Beim Tod eines Versicherten nach dem Altersrentenbeginn beträgt die jährliche Waisenrente 20% der Altersrente.

Die persönlichen Werte können jeweils der ersten Seite des aktuell gültigen Vorsorgeausweises entnommen werden. Diese sind unter den Risikoleistungen mit dem jeweiligen Betrag aufgeführt.

Besteht die Möglichkeit mich teilweise pensionieren zu lassen?

Ja eine Teilpensionierung ist möglich. Der Pensionierungsgrad ergibt sich aus dem Verhältnis der Lohnreduktion zu dem unmittelbar vor der Teilpensionierung erzielten Einkommen. Der erste Pensionierungsschritt beträgt mindestens 20%. Es sind total drei Teilpensionierungsschritte möglich. Eine Reduktion ist ausgeschlossen. 

Ist ein Aufschub der Pensionierung über das ordentliche Pensionierungsalter möglich?

Sofern das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber vertraglich über das ordentliche Rücktrittsalter hinaus fortdauert, kann der Bezug der Altersleistungen bis zur definitiven Beendigung des Arbeitsverhältnisses, längstens jedoch bis zum Monatsersten, der auf die Vollendung des 70. Altersjahres folgt, aufgeschoben werden.

Während dem Aufschub besthet keine Beitragspflicht, jedoch kann die Vorsorgeeinrichtung (weiterhin) eine Beitragszahlung vorsehen.

Auf wen kann ich zugehen um eine individuelle Berechnung und eine individuelle Beratung zu erhalten?

Für die Erstellung einer individuellen Vorpensionierungsberechnung und einer entsprechenden individuellen Beratung können Sie sich direkt an die Mitarbeitenden der Pensionskasse wenden.

Dazu können Sie das Kontaktformular nutzen oder sich direkt via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) bei uns melden.

An wen wende ich mich wenn ich Fragen zu meiner Rente habe?

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rente haben, können Sie sich direkt an die Mitarbeitenden der Pensionskasse wenden.

Dazu können Sie das Kontaktformular nutzen oder sich direkt via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) bei uns melden.

Wann erhalte ich meine Rentenbescheinigung für Steuerzwecke?

Ihre Rentenbescheinigung wird Ihnen automatisch im Februar des Folgejahres zugestellt. Sollten Sie die Bescheinigung nicht erhalten haben, oder eine Kopie benötigen, können Sie uns gerne via Kontaktformular oder direkt via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) kontaktieren.

 

 

Wie gehe ich vor, wenn ich meine Kontoverbindung ändern möchte?

Bitte senden Sie uns Ihre neue Kontoverbindung inklusive einer Kopie der Bankkarte oder Bankbestätigung via E-Mail an pensionskasse@lonza.com. Bitte geben Sie zudem an, ab wann diese Kontoverbindung verwendet werden soll.

Das Konto muss auf Ihren Namen bzw. auf den Namen des Begünstigten lauten. Eine Abweichung dieser Regelung ist nur dann möglich, wenn eine Verfügung der Kindes-  und Erwachsenenschutzbehörde vorliegt. Eine Vollmacht alleine ist hierfür nicht ausreichend.

Wie gehe ich bei einer Adressänderung vor?

Bitte senden Sie uns Ihre neue vollständige Adresse via E-Mail an pensionskasse@lonza.com. Falls Sie als Angehöriger die Adressänderung für einen Rentner/eine Rentnerin melden, benötigen wir eine entsprechende Vollmacht. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Post c/o an Ihre Adresse gesendet werden soll.

Wieso muss ich als Rentner/in einen Lebensnachweis bzw. einen Zivilstandsnachweis an die Pensionskasse senden?

Pensionskassen sind gesetzlich dazu verpflichtet die Ansprüche auf die laufenden Leistungen regelmässig mit Hilfe von sogenannten Lebens- und Zivilstandsnachweisen zu überprüfen.  Wenn immer möglich werden diese Nachweise direkt bei der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) eingeholt. Da dies jedoch nicht für alle Rentner/innen möglich ist, erhalten diese jährlich per Post ein Schreiben, in dem Sie gebeten werden, den sogenannten Lebens- bzw. Zivilstandsnachweis zu erbringen.

Ich bin bereits Renter/in. Was passiert im Fall einer Scheidung mit meiner Rente?

Bei einer Scheidung sieht das Schweizer Scheidungsrecht eine Teilung der Altersrente vor. Bei einer Scheidungsrente wird dem/der verpflichteten Rentner/in der Anteil der Scheidungsrente an der bezogenen Rente abgezogen und von der Pensionskasse an den/die begünstigte/n Ehegatten/Ehegattin ausgezahlt. Diese Auszahlung erfolgt über den Tode des/der verpflichteten Rentners/in hinaus. Über die effektive Leistung entscheidet jedoch immer das zuständige Gericht. Die Pensionskasse folgt der Anordnung des Gerichts.

Ausländische Gerichtsurteile müssen immer zwingend von einem Schweizer Gericht bestätigt werden, bevor die Pensionskasse die Rententeilung ausführen kann.

Welche Unterlagen benötigt die Pensionskasse beim Tod einer versicherten Person?

Bitte informieren Sie uns via E-Mail (pensionskasse@lonza.com) über den Todesfall und stellen uns den amtlichen Todesschein sowie eine Kopie des nachgetragenen Familienbüchleins zu. Sofern der/die Verstorbene verheiratet war, bitten wir Sie zudem uns die Bankverbindung des hinterbliebenen Ehepartners/der hinterbliebenen Ehepartnerin (inkl. Kopie der Bankkarte) zuzustellen.