AHV21 Revision – Auswirkungen auf die Pensionskasse der Lonza (PKL)

Am 25. September 2022 hat das Schweizer Stimmvolk die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV21) angenommen. Die Reform tritt per 01.01.2024 in Kraft und hat Auswirkungen, welche auch für die PKL relevant sind. Die wesentlichen Änderungen sind:

- das ordentliche Pensionsalter wird neu als «Referenzalter» bezeichnet

- das Referenzalter für Frauen wird schrittweise von heute 64 Jahre auf 65 Jahre erhöht

Ebenfalls kommt es zu weiteren Anpassungen, welche für die PKL relevant sind. Der Stiftungsrat der Pensionskasse der Lonza hat sein Vorsorgereglement per 01.01.2024 an die neuen Regelungen der AHV angepasst. Es ist unter «Reglemente & Formulare zu finden. Ebenfalls finden Sie hier eine Präsentation zu den Änderungen:

Präsentation für Versicherte

Die betroffenen Frauen der Übergangsgeneration werden durch die Pensionskasse der Lonza individuell informiert werden.

Pensionskasse der Lonza

Zurück